Compact-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu

Compact-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu
Das Anwaltsteam von „Compact“ will den Eilantrag gegen das Verbot beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.

Compact-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu – Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots

Hintergrund und Begründung des Bundesinnenministeriums zum Verbotsverfahren

Berlin. Das Bundesinnenministerium hat ein Verbot gegen die Compact-Magazin GmbH und die Conspect Film GmbH ausgesprochen, da sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten sollen. Das Verbot wurde auf Grundlage des Vereinsrechts erlassen. Laut dem Ministerium propagiert „Compact“ ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept, das Menschen anderer Ethnien ausschließt und die Menschenwürde missachtet. Weiterhin werden fremden- und migrantenfeindliche Inhalte sowie antisemitische Verschwörungstheorien verbreitet.

Experten kritisieren die rechtliche Basis des Verbots

Mehrere renommierte Juristen haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots geäußert. Christoph Degenhart, ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, bezeichnete das Vorgehen des Innenministeriums als rechtlich problematisch und bezweifelte die Verfassungskonformität. Christoph Gusy von der Universität Bielefeld wies darauf hin, dass Eingriffe in die Pressefreiheit nicht auf das Vereinsgesetz gestützt werden dürften. David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hob hervor, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Presserecht bei den Ländern liege und nicht beim Bund.

Verfassungsfeindliche Inhalte und die Reaktion des Ministeriums

Das Innenministerium begründet das Verbot unter anderem mit der Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte. „Compact“ soll systematisch gegen demokratische und menschenrechtliche Prinzipien agieren. Beispielhaft wird eine Videoserie von Martin Sellner, einem österreichischen Rechtsextremisten, genannt, die die Idee der „Remigration“ propagiert. Diese Inhalte zielen laut Ministerium auf die Diskriminierung von Personen anderer ethnischer Herkunft ab.

Überwachung und radikale Äußerungen im Umfeld von „Compact“

Die Verbotsverfügung zeigt, dass der Verfassungsschutz „Compact“ intensiv überwacht hat. Dabei wurden auch Telefongespräche abgehört, in denen radikale und verfassungsfeindliche Aussagen getätigt wurden. Ein Beispiel hierfür ist die Äußerung eines Hausmeisters von „Compact“, der Gewalt gegen Bundesminister Robert Habeck angedroht haben soll.

Verbindungen zur Neonazi-Szene

Das Innenministerium stellt Verbindungen von „Compact“ zur Neonazi-Szene fest. Mitarbeiter der Compact-Magazin GmbH sollen aus der NPD stammen oder Bezüge zur Partei Die Heimat aufweisen. Diese Verbindungen untermauern die verfassungsfeindliche Ausrichtung des Magazins.

Verhältnismäßigkeit des Verbots und rechtliche Einschätzungen

Die Frage der Verhältnismäßigkeit des Verbots steht im Raum. Das Innenministerium argumentiert, dass „Compact“ kein journalistisches Medium im klassischen Sinne sei, sondern ein Sprachrohr für verfassungsfeindliche Propaganda. Daher müsse die Pressefreiheit in diesem Fall zurückstehen, um die verfassungsmäßige Ordnung zu schützen.

Juristen schätzen die Erfolgsaussichten einer Klage gegen das Verbot unterschiedlich ein. Während einige erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots äußern, sehen andere das Vorgehen des Innenministeriums als notwendig an, um die demokratische Ordnung zu schützen.

Fazit

Das Verbot von „Compact“ durch das Bundesinnenministerium hat eine intensive Debatte ausgelöst. Namhafte Juristen stellen die rechtliche Grundlage des Verbots in Frage und bezweifeln, dass es einer verfassungsgerichtlichen Prüfung standhält. Das Ministerium hingegen sieht in „Compact“ eine erhebliche Gefahr für die demokratische Ordnung und rechtfertigt das Verbot mit der Verbreitung verfassungsfeindlicher Inhalte. Der Ausgang einer möglichen Klage gegen das Verbot bleibt abzuwarten.

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PSM.Media- Nachrichtenagentur mit ZAAVV, Foto: Systembild © Fotoshooting.vip

One thought on “Compact-Verbot: Kritik an Faeser nimmt zu

  1. Die genauen Artikel, welche zur Schließung des Compact Verlags geführt haben, werden bisher nirgendwo erwähnt. „Remigration“ ist kein verfassungsfeindliches Thema. Wie mit einem Magazin die demokratische Ordnung gefährdet werden kann, bleibt ein Rätsel. Es erweckt eher den Verdacht, dass die Mainstream-Medien vor neu aufkommender Konkurrenz geschützt werden sollen, um mit ihnen brennende Themen wie vor allem die Migration und die Corona Thematik mit dem RKI-Files zensieren zu können. Es besteht die Gefahr, dass weitere alternative Medien wie AUF1 auch noch zwangsenteignet und verboten werden.

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