Drogerie-Müller – Erbschaftsstreit vor Gericht

Drogerie-Müller – Erbschaftsstreit vor Gericht
Drogerie-Imperium Müller

Erbschaftsstreit um Adoptivkinder von Patriarch Erwin Müller landet vor Gericht

Ulm. Drei erwachsene Adoptivkinder von Drogeriemarkt-König Erwin Müller (91), dem Gründer eines renommierten Drogerieunternehmens, erheben Anspruch auf ihren Pflichtteil des Erbes und haben Klage gegen den 91-jährigen Unternehmer und seine Ehefrau Anita eingereicht. Die Klage bezieht sich auf einen Vertrag, in dem die Adoptivkinder ursprünglich auf ihren Pflichtteil verzichtet haben sollen. Die Verhandlung soll am Montag um 14 Uhr vor dem Landgericht stattfinden.

Maximilian Ott, der Anwalt der Adoptivkinder, erklärt, dass der Verzichtsvertrag seiner Ansicht nach sittenwidrig und formnichtig ist und daher angefochten werden sollte. Die Adoptivkinder selbst haben sich bisher nicht öffentlich zu dem Fall geäußert. Auf der Gegenseite vertritt Anwalt Anton Steiner das Ehepaar Müller, das jegliche Kommentare zu laufenden Verfahren ablehnt.

Erwin Müller begann seine Karriere als Friseur und eröffnete 1953 seinen ersten Salon in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim, den er später nach Neu-Ulm verlegte. 1966 erweiterte er sein Geschäftskonzept um den Verkauf von Kosmetik- und Drogerieartikeln in seinem Salon. Inspiriert von einer Reise durch Kanada und die USA brachte er 1969 die Idee von Drugstores und großen SB-Warenhäusern nach Deutschland. Schließlich eröffnete er 1973 seinen ersten reinen Drogeriemarkt in Ulm.

Die Drogeriekette, die aus diesen bescheidenen Anfängen hervorging, beschäftigt heute eigenen Angaben zufolge mehr als 35.000 Mitarbeiter und betreibt über 900 Filialen in Europa.

 

PSM.Media- Nachrichtenagentur, Foto: Drogerie-Müller © IStock