Wenn ein Behördenchef das Grundrecht auf Asyl anzweifelt

BAMF-Chef stellt Asylrecht infrage – Grüne und Linke fordern Rücktritt
Was passiert, wenn der oberste Verwalter des deutschen Asylwesens plötzlich die Grundpfeiler seines eigenen Hauses infrage stellt? Diese Frage beschäftigt seit Tagen nicht nur Politikerinnen und Politiker, sondern auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger – und sorgt für ein politisches Beben, das bis in die Grundfeste unserer Verfassung reicht.
Hans-Eckhard Sommer, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), hat mit seiner Forderung, das individuelle Asylrecht abzuschaffen, einen Nerv getroffen – und zwar einen, der tief ins demokratische Selbstverständnis Deutschlands reicht. Auf einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung warf Sommer dem aktuellen System vor, „nicht mehr zeitgemäß“ zu sein. Stattdessen schlug er eine EU-weite Quote vor – ein Modell, das sich an Kanada orientieren soll.
Doch kann man das Grundrecht auf Asyl einfach ersetzen? Und vor allem: Darf ein Behördenleiter so etwas fordern?
Empörung von links und grün: Rücktrittsforderungen auf breiter Front
Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Besonders aus den Reihen der Linken und Grünen kam scharfer Gegenwind. Clara Bünger, rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, stellte klar: „Wer die Kernaufgabe seines eigenen Amtes für überflüssig hält, ist fehl am Platz.“ Noch deutlicher wurde Parteichef Martin Schirdewan, der Sommers Aussagen als „Angriff auf unsere Verfassung“ einstufte.
Auch bei den Grünen schrillen die Alarmglocken. Migrationspolitikerin Luise Amtsberg brachte es auf den Punkt: „Wer das Asylrecht infrage stellt, hat in einer solchen Position nichts verloren.“ Die nordrhein-westfälische Fluchtministerin Josefine Paul erinnerte an die historische Verantwortung Deutschlands: „Das Grundrecht auf Asyl ist eine Antwort auf die Verheerungen des 20. Jahrhunderts.“
Was viele vereint: die Sorge, dass durch solche Aussagen das Vertrauen in rechtsstaatliche Institutionen Schaden nimmt.
Kommunen unter Druck – oder Argument mit Sprengkraft?
Sommer verteidigte seine Forderung mit dem Verweis auf überlastete Kommunen: „Wir haben einen Kipppunkt erreicht.“ Die Aufnahmebereitschaft, so der BAMF-Chef, sei erschöpft – auch aufgrund der rund 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine, die seit Beginn des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind.
Ein berechtigter Hinweis auf strukturelle Überforderung? Oder ein populistischer Kniff, um Stimmung zu machen? Die Meinungen gehen auseinander.
CDU-Politiker Gregor Golland stellte sich demonstrativ hinter Sommer. Seine Begründung: „Wir haben eine Massenimmigration, vor allem aus wirtschaftlichen Gründen – das ist auf Dauer nicht tragbar.“ Auch in Teilen der Union scheint Sommers Vorschlag auf offene Ohren zu stoßen.
Der Spagat zwischen Menschenrecht und Machbarkeit
Die Debatte trifft ins Herz einer größeren gesellschaftlichen Frage: Wie viel Humanität können und wollen wir uns leisten? Und wie gelingt ein System, das Schutzbedürftigen gerecht wird, ohne die Kapazitäten der Kommunen zu sprengen?
Sommer will weg vom individuellen Anspruch – hin zu einem steuerbaren Kontingentsystem. Doch Kritiker wie Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW sehen darin ein gefährliches Signal: „Wer innerhalb der Behörde anderes umsetzen muss als er öffentlich fordert, ist fehl am Platz.“
Vertrauenskrise oder Reformimpuls?
Was bleibt, ist ein Scherbenhaufen – und eine zentrale Frage: Kann ein Behördenleiter bleiben, wenn er öffentlich das Fundament seines Auftrags kritisiert? Oder braucht es genau solche Debatten, um Reformen anzustoßen?
Was denken Sie? Ist das deutsche Asylsystem noch zeitgemäß? Sollte man über neue Modelle wie in Kanada nachdenken – oder ist das der Anfang vom Ende eines humanitären Grundrechts?
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