Lkw-Maut – massive Erhöhung zum 1. Dezember 2023

Lkw-Maut – massive Erhöhung zum 1. Dezember 2023
Erhöhung der LKW-Maut in Deutschland bringt enorme Kostensteigerung

Steigende LKW-Maut in Deutschland um 85 Prozent

Unternehmen sehen sich mit erheblichen Kostenkonsequenzen konfrontiert

Der deutsche Bundestag hat eine Erhöhung der LKW-Maut auf deutschen Bundes- und Fernstraßen beschlossen. Ab 01. Dezember 2023 werden für die Maut CO2 Emmisionsklassen als Tarifmerkmal eingeführt.

Berlin. Im Jahr 2023 und 2024 werden bedeutende Veränderungen im Bereich der Lkw-Maut in Deutschland umgesetzt. Diese resultieren aus dem Mautänderungsgesetz der Bundesregierung und umfassen neue Mautsätze, die Einführung einer CO2-Maut, die Aufhebung der Mautbefreiung für erdgasbetriebene Fahrzeuge sowie die Erweiterung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einem Gewicht über 3,5 Tonnen. Im Folgenden präsentieren wir Ihnen die wesentlichen Neuerungen und die damit verbundenen Auswirkungen.

CO2-Maut für Lkw

Ab dem 1. Dezember 2023 wird eine neue Regelung für die Maut in Kraft treten, bei der CO2-Emissionsklassen als zusätzliches Tarifmerkmal eingeführt werden. Bei der Lkw-Maut wird demnach ein CO2-Aufschlag erhoben, wobei für jede Tonne CO2 ein Zuschlag in Höhe von 200 € anfällt. Konkret bedeutet dies, dass für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 7,5 Tonnen ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß zusätzlich zur bestehenden Maut berechnet wird.

Wegfall der Mautbefreiung erdgasbetriebener Fahrzeuge

Ab dem 1. Januar 2024 unterliegen Fahrzeuge, die mit Erdgas betrieben werden (CNG/LNG), nach einer Einstufung in Schadstoffklassen der Mautpflicht, ähnlich wie dieselbetriebene Fahrzeuge. Die bisherige Befreiung von der Maut bleibt daher bis zum 31. Dezember 2023 bestehen.

Erdgasfahrzeuge werden zukünftig aufgrund ihrer spezifischen Merkmale, wie etwa den Kohlenstoffdioxid-Emissionen, in Kohlenstoffdioxid-Emissionsklassen eingeteilt. Die zuvor geltende Regelung, dass ab dem 1. Januar 2024 für diese Fahrzeuge lediglich Mautsätze für Infrastrukturkosten und verursachte Lärmbelastungskosten entrichtet werden müssen, wurde aufgehoben.

Lkw-Maut über 3,5 Tonnen

Ab dem 1. Juli 2024 ist die Gebühr für die Nutzung von Bundesfernstraßen für alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen verpflichtend. Dies betrifft nicht nur einzelne Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen, sondern auch Fahrzeugkombinationen, sofern das Motorfahrzeug in der Kombination eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig?

Fahrzeuge und Fahzeugkombinationen, die

  1. für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder verwendet werden und
  2. deren technisch zulässige Gesamtmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt.

Ausnahmen von der Maut über 3,5 Tonnen

  • Dauerhaft: emissionsfreie Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen.
  • Emissionsfreie schwere Nutzfahrzeuge bis 31. Dezember 2025.
  • Sogenannte Handwerkerfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen.

 

PSM.Media- Nachrichtenagentur, Foto: Systembild: LKW-Maut © IStock